Digitales Angebot mit Baloise Vie Luxembourg

Rechtliche Hinweise

Allgemeine Informationen über Swissquote Bank Europe S.A. (den Vertriebspartner):

Swissquote Bank Europe S.A. (nachfolgend„Versicherungsagentur“ oder „Swissquote“) ist eine Bank und Versicherungsagentur, die als luxemburgische Aktiengesellschaft gegründet wurde und im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B78729 eingetragen ist.

Die Versicherungsagentur ist im Register der Versicherungsvermittler des Commissariat aux Assurances (das „CAA“) unter der Registrierungsnummer 2014AC005 eingetragen. Diese Registrierung kann auf der Website des Commissariat aux Assurances überprüft werden: http://www.caa.lu/fr/operateurs/intermediaires/agences-d-assurances.

Sie unterliegt der Mehrwertsteuer (MwSt.-Nr LU185 384 86).

Der Hauptsitz der Versicherungsagentur befindet sich in 2, Rue Edward Steichen, 2958 Neudorf-Weimershof, Luxemburg.

Die Versicherungsagentur übt ihre Versicherungsvertriebstätigkeit unter Aufsicht des CAA (der luxemburgischen Aufsichtsbehörde für den Versicherungssektor) aus, die ihren Sitz in 11, rue Robert Stumper, L-2557 Luxemburg hat.

Die Versicherungsagentur kann im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs auf französischem Staatsgebiet tätig werden. Dieses Recht kann auf der Orias-Website eingesehen werden (www.orias.fr).

Die Versicherungsagentur ist durch Alleinvertretungsvertrag mit der Baloise Vie Luxembourg S.A. rechtlich gebunden, einer Versicherungsgesellschaft (die „Gesellschaft“) mit Sitz in 8, rue du Château d'Eau, L-3364 Leudelange (Großherzogtum Luxemburg). Die Gesellschaft ist eine luxemburgische Aktiengesellschaft, die im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B 54 686 eingetragen ist. Sie unterliegt der Aufsicht des CAA. Die Gesellschaft kann im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs in Frankreich tätig werden.

Die Versicherungsagentur handelt als Vertreterin der Baloise Vie Luxembourg S.A.

Die Versicherungsagentur handelt durch Vertreter, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, die vom CAA zugelassen und im Register der Versicherungsvermittler des CAA eingetragen sind. Deren Registrierung kann auf der CAA-Website unter der folgenden Adresse überprüft werden: 

https://www.caa.lu/fr/operateurs/intermediaires/agent-d-assurances?l=s.

Bei den Vertretern der Versicherungsagentur (nachfolgend der „Vertreter“) handelt es sich um folgende natürlichen Personen:

Nachname: Champion

Vorname: Sébastien

Eintragungsnummer: 2018AG044

Allgemeine Informationen über die Baloise Vie Luxembourg S.A. (der Autor des Vertrags):

Baloise Vie Luxembourg S.A. (nachfolgend die „Gesellschaft“) ist eine luxemburgische Aktiengesellschaft, die im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B 54 686 eingetragen und im Großherzogtum Luxemburg vom luxemburgischen Finanzminister zugelassen ist. Sie unterliegt der Mehrwertsteuer (MwSt.-Nr LU 16 74 29 20).

Die Gesellschaft ist eine luxemburgische Versicherungsgesellschaft, die im Großherzogtum Luxemburg und in Frankreich im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs gemäß den Richtlinien der Europäischen Union befugt ist, Lebensversicherungsgeschäfte durchzuführen.
Die Gesellschaft unterliegt den für den Versicherungssektor geltenden luxemburgischen Gesetzen und Vorschriften (insbesondere dem geänderten Gesetz vom 7. Dezember 2015 über den Versicherungssektor).

Sie untersteht der Aufsicht des CAA, dessen Kontaktdaten wie folgt lauten:

Commissariat aux Assurances
11 Rue Robert
Stumper,L-2557 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg

Kontakt- und andere Informationen über die Gesellschaft:

Baloise Vie Luxembourg S.A.
Firmensitz: 8, rue du Château d’Eau,
L-3364 Leudelange
Tel. (+352) 290 190 - 1
E-Mail:  middleoffice@baloise.lu

Beschreibung des Lebensversicherungsvertrags:

Der Lebensversicherungsvertrag „ProFolio“ (nachfolgend der „Vertrag“ ) ist ein Vertrag, dessen Rechte in Rechnungseinheiten (Units) ausgedrückt werden („Unit-Linked-Fonds“). Die in den Unit-Linked-Fonds angelegten Beträge werden nicht garantiert. Sie unterliegen Schwankungen nach oben oder unten, insbesondere in Abhängigkeit von der Entwicklung der Finanzmärkte.
Der Vertrag sieht keine Beteiligung an den von der Gesellschaft erzielten Gewinnen vor und enthält eine Rückkaufoption.
Der Vertrag sieht im Lebensfall bei Fälligkeit des Vertrages die Auszahlung einer Kapitalsumme und im Falle des Ablebens des Versicherten vor Ablauf des Vertrags die Auszahlung einer Kapitalsumme an den/die benannten Begünstigten vor.

Der Vertrag ist nur in französischer Sprache verfügbar.

Der Vertrag wird von einem spezialisierten Versicherungsfonds (Specialised Insurance Fund) gedeckt (nachfolgend der „SIF“). Der SIF stellt eine spezielle Kategorie interner Fonds dar und kann Direktanlagen umfassen oder nicht, ist jedoch mit keinerlei Performancegarantie ausgestattet. Der SIF dient als Anlagevehikel für einen einzigen Vertrag, bei dem der Zeichner die einzelnen Vermögenswerte entweder bei der Anlage der Erstprämie oder bei der Anlage von Folgeprämien oder bei einer Umschichtung auswählt.

Der Zeichner übernimmt die volle Verantwortung für seine Wahl der Vermögenswerte, die der SIF hält, sowie für alle Konsequenzen, die sich daraus ergeben können. Die Haftung der Gesellschaft ist in dieser Hinsicht ausgeschlossen.

Die Anlageregeln für luxemburgische Lebensversicherungsprodukte, die an einen SIF gekoppelt sind, sind hauptsächlich im CAA-Rundschreiben 15/3 dargelegt, in dem die für diese Art von Fonds geltenden Anlageregeln und -grenzen festgelegt sind (nachfolgend das „Rundschreiben 15/3“)
Darüber hinaus muss jeder Antrag auf Zuteilung und/oder Änderung von Vermögenswerten in Einklang stehen mit:
dem Anleger-/Risikoprofil des Zeichners; und

den für die betreffenden Basisinstrumente geltenden Anlagegrenzen, wie sie detailliert im Vorschlag für das SIF-Anlageuniversum oder in einem ähnlichen, von der Gesellschaft bestätigten Dokument, das strengere Bedingungen vorsieht, dargelegt sind.

Alle Anlagen in Vermögenswerten, die nicht im Vorschlag für das SIF-Anlageuniversum (oder einem anderen ähnlichen, von der Gesellschaft bestätigten Dokument, das strengere Bedingungen vorsieht) enthalten sind, sind untersagt (z. B. Anlagen in Rohstoffe, Edelmetalle oder Kunstwerke).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der von der Versicherungsagentur ohne Beratung vertriebene SIF ausschließlich Anlegern des Typs C und D (in Bezug auf das Rundschreiben 15/3) mit einem dynamischen oder offensiven Risikoprofil vorbehalten ist, die eine Prämie von mindestens 500.000 EUR investieren. Darüber hinaus können nur Zeichner, die als qualifizierte Anleger gelten, dieses SIF-Angebot ohne Beratung zeichnen. Um als qualifizierter Anleger eingestuft zu werden, muss der Zeichner eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Der Anleger erfüllt mindestens zwei der drei nachstehenden Kriterien:

Er hat in den letzten vier Quartalen durchschnittlich mindestens zehn Transaktionen (von erheblichem Umfang) pro Quartal an den Finanzmärkten durchgeführt, an denen die Investmentfonds, an die sein Vertrag gekoppelt ist, investieren oder investieren werden, wobei eine Transaktion ab einem Betrag von mehr als 600 EUR von erheblichem Umfang ist;

der Wert seines Finanzinstrumente-Portfolios (definiert als Portfolio aus Bankeinlagen und Finanzinstrumenten) übersteigt 500.000 EUR;

er ist oder war mindestens ein Jahr lang im Finanzsektor in einer beruflichen Position tätig, die Kenntnisse über die in seinem Vertrag vorgesehenen Transaktionen oder Dienstleistungen voraussetzt;
oder

b) der Anleger erfüllt die Bedingungen, die ihn qualifizieren, um direkt in die Basisinstrumente zu investieren, die das SIF-Anlageportfolio bilden.

Dieses SIF-Angebot ohne Beratung impliziert, dass die Versicherungsagentur keine Anlageberatung zu den Positionen leistet, die im SIF gemäß diesem Vertrag gehalten werden.

Swissquote fungiert auch als Depotbank des Vertrags und ist verantwortlich für:
das Halten der Vermögenswerte zur Deckung der versicherungstechnischen Rückstellungen in Übereinstimmung mit den luxemburgischen Vorschriften und dem luxemburgischen System des Anlegerschutzes („Sicherheitsdreieck“); und

die Ausführung von Aufträgen, die der Vertragszeichner über die Online-Plattform direkt an den SIF übermittelt.

Weitere Informationen finden Sie in den allgemeinen und besonderen Bedingungen des Lebensversicherungsvertrags „ProFolio“.

Beschreibung des Abonnementprozesses:

Der Vertragsabschluss erfolgt aus der Ferne, d. h. ohne die gleichzeitige physische Anwesenheit des Vertreters und des Verbrauchers, unter ausschließlicher Verwendung einer oder mehrerer Fernkommunikationstechniken bis zum Abschluss des Vertrags.

Der erste Schritt besteht in der Erfassung Ihrer persönlichen Daten, um zu prüfen, ob Sie berechtigt sind, den Vertrag abzuschließen, insbesondere im Hinblick auf Ihren steuerlichen Wohnsitz, die Höhe der Prämie, Ihre Bedürfnisse und Ihr Risikoprofil/Ihre Anlagestrategie.

Zu diesem Zweck führt der Vertreter ein Geeignetheitsprüfung durch, um ein Risikoprofil zu erstellen und zu überprüfen, ob Sie tatsächlich die Voraussetzungen für den Vertrag erfüllen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, ein Swissquote-Bankkonto zu eröffnen, sofern Sie noch kein Bankkunde sind.

Der Vertreter wird sich, sofern Sie einverstanden sind, mit Ihnen in Verbindung setzen, um seine Pflicht zur Versicherungsberatung wahrzunehmen und insbesondere Ihre Ziele und Ihren Anlagehorizont zu erfassen.
Der Vertreter wird zudem die Merkmale des Vertrags und die damit verbundenen Risiken erläutern. Der Vertreter wird die eingegebenen Daten mit Ihnen abgleichen, wobei Sie die Möglichkeit haben, diese zu korrigieren.

Sie erhalten vom Vertreter eine Angemessenheitsbescheinigung, aus der Ihr Risikoprofil hervorgeht und ob Sie die Voraussetzungen für den Vertrag erfüllen. Außerdem werden Ihnen die vorvertraglichen und vertraglichen Unterlagen zugesandt, damit Sie sich insbesondere über die Risiken informieren können, bevor Sie sich vertraglich binden.

Der Vertrag wird ausschließlich mittels der fortgeschrittenen elektronischen Signatur der Gesellschaft unterzeichnet.

Nach Vertragsabschluss wird der Vertrag in Ihrem persönlichen Bereich bei Swissquote hinterlegt, wo Sie ihn jederzeit einsehen können.

Beschreibung des Beschwerdeverfahrens:

Wenn der Zeichner seinen Wohnsitz in Frankreich hat, gilt das folgende Verfahren für Beschwerden:

Sie haben die Möglichkeit, alle Beschwerden in Bezug auf Ihren Vertrag an die Gesellschaft zu richten:
•per Post zu Händen des „Service Réclamations“ der Baloise Vie Luxembourg S.A., 8 rue du Château d'Eau, L-3364 Leudelange (Großherzogtum Luxemburg); oder

• per E-Mail an die folgende Adresse: qualite@baloise.lu; oder • über die Website der Gesellschaft: www.baloise-life.com

Beschwerden des Zeichners müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen bestätigt und innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Übermittlung der Beschwerde bearbeitet werden.

Sollte die Gesellschaft innerhalb der oben genannten Frist keine zufriedenstellende Antwort geben, können Sie eine Beschwerde per Post an folgende Adresse richten:
• La Médiation de l’Assurance TSA 50110 75441 Paris Cedex 09
Or
• L’ Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution („ACPR”):
4 Place de Budapest
CS 92459, 75436 Paris Cedex 09
oder
• Le Commissariat aux Assurances (Aufsichtsbehörde, die befugt ist, Anträge auf außergerichtliche Beilegung von Beschwerden zu bearbeiten), gemäß den auf der Website der Behörde dargelegten Bedingungen (http://www.caa.lu/fr/consommateurs/resolution-extrajudiciaire-des-litiges);
oder
L’ Association des Compagnies d’Assurance (“ACA”), 12, rue Erasme, L–1468 Luxemburg-  mediateur@aca.lu

Außerdem haben Sie das Recht, bei den zuständigen Gerichten Klage zu erheben.

 

Wenn der Zeichner seinen Wohnsitz in Luxemburg hat, gilt das folgende Verfahren für Beschwerden:

Sie haben die Möglichkeit, alle Beschwerden in Bezug auf Ihren Vertrag an die Gesellschaft zu richten:
• per Post zu Händen des „Service Réclamations“ der Baloise Vie Luxembourg S.A., 8 rue du Château d'Eau, L-3364 Leudelange (Großherzogtum Luxemburg); oder

• per E-Mail an die folgende Adresse: qualite@baloise.lu; oder • über die Website der Gesellschaft: www.baloise-life.com

Beschwerden müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen bestätigt und innerhalb eines Monats ab dem Datum des Eingangs der Beschwerde bearbeitet werden.

Sollte die Gesellschaft innerhalb der oben genannten Frist keine zufriedenstellende Antwort geben oder innerhalb von 90 Tagen nicht antworten, können Sie eine Beschwerde per Post an folgende Adresse richten:

• Le Commissariat aux Assurances (Aufsichtsbehörde, die befugt ist, Anträge auf außergerichtliche Beilegung von Beschwerden zu bearbeiten), gemäß den auf der Website der Behörde dargelegten Bedingungen (http://www.caa.lu/fr/consommateurs/resolution-extrajudiciaire-deslitiges);oder
• L’ Association des Compagnies d’Assurance („ACA”), 12, rue Erasme, L–1468 Luxemburg- mediateur@aca.lu

Außerdem haben Sie das Recht, bei den zuständigen Gerichten Klage zu erheben.

Informationen zum Datenschutz:

Swissquote Bank Europe S.A. handelt in ihrer Eigenschaft als Versicherungsagentur als Unterauftragnehmer der Baloise Vie Luxembourg SA, 8 Rue du Château d'eau in L- 3364 Leudelange, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Zeichnung und Verwaltung von Versicherungsverträgen verantwortlich ist.
Alle Informationen zu dieser Verarbeitung finden Sie auf der folgenden Website:
https://www.baloise-life.com/dam/baloise-international-lu/PDF/telechargements/fr/Politique-en-matiere-de-vie-privee.pdf

Sie finden dort die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Versicherers, die Rechtsgrundlagen und die Zwecke der Verarbeitung, die Empfänger der Daten, die Aufbewahrungsfrist, Informationen über die verschiedenen Rechte der betroffenen Personen (Recht auf Zugang, Korrektur, Einschränkung, Widerspruch, Löschung, Übertragbarkeit sowie das Recht, eine Beschwerde einzureichen).

 

 

Informationen über Swissquote-Cookies:
SFDR-bezogene Informationen:

Erklärung zu nachhaltigkeitsbezogenen Angaben im Finanzdienstleistungssektor

In Bezug auf die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend die „SFDR-Verordnung“) informiert die Gesellschaft den Zeichner über Folgendes:

In Bezug auf Artikel 6 der SFDR-Verordnung (über die Transparenz der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken)

Das Nachhaltigkeitsrisiko ist definiert als Situationen oder Ereignisse im Bereich Umwelt, Soziales oder Corporate Governance, die bei Eintritt tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Finanzlage und die Betriebsergebnisse der Gesellschaft und auf ihren Ruf sowie auf den Wert der Anlagen der Gesellschaft, die sie auf eigenes Risiko und auf Risiko ihrer Kunden hält, haben können.

Baloise Vie Luxembourg S.A. bietet versicherungsbasierte Anlageprodukte an, die gekoppelt sind an interne, von unabhängigen Vermögensverwaltern verwaltete (kollektive, zweckgebundene oder spezialisierte) Fonds oder an externe Investmentfonds oder (im Fall von spezialisierten Versicherungsfonds, „SIF“) an vom Zeichner verwaltete Anlagen.

Aufgrund der Tatsache, dass Baloise Vie Luxembourg S.A. die Vermögenswerte der internen oder externen spezialisierten Fonds, die mit den von ihr angebotenen Versicherungsprodukten verbunden sind, nicht direkt verwaltet, legt Baloise Vie Luxembourg S.A. nicht fest, wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageentscheidungsprozess integriert werden.

Die Anlageentscheidungen obliegen schlussendlich folgenden Personen:
- unabhängigen Anlageverwaltern, die von der Baloise Vie Luxembourg S.A. beauftragt wurden;

oder - dem externen Fondsmanager; 
oder - dem Zeichner des Vertrages im Falle von spezialisierten Versicherungsfonds (SIF).

Es kann jedoch unter keinen Umständen ausgeschlossen werden, dass das Nachhaltigkeitsrisiko tatsächlich oder potenziell einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Anlageperformance hat. Die Nachhaltigkeitsauswirkungen können je nach dem spezifischen Risiko der Basisinstrumente und der gewählten Anlagestrategie variieren.

Wenn Nachhaltigkeitsrisiken unvorhergesehen eintreten, können sich diese auf abrupte und erhebliche Weise negativ auf den Wert der Anlage auswirken.

SFDR-Einstufung des von der Versicherungsagentur vertriebenen Vertrags

Finanzprodukte, einschließlich Lebensversicherungsverträge, werden je nach Nachhaltigkeitsgrad in drei Kategorien eingeteilt:

• Finanzprodukte gemäß Artikel 6, die keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale fördern, kein nachhaltiges Anlageziel verfolgen und nicht der Definition gemäß Artikel 8 und 9 der SFDR-Verordnung entsprechen;

• Finanzprodukte gemäß Artikel 8, die unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen fördern, vorausgesetzt, die Unternehmen, in die das Produkt investiert, verfolgen eine gute Governance-Praxis;

• Finanzprodukte gemäß Artikel 9, die ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen.

Wenn das Finanzprodukt (z. B. Ihr Vertrag) eine oder mehrere zugrundeliegende Anlageoptionen (einen oder mehrere Investmentfonds oder Arten von Investmentfonds) vorsieht, ist die Art dieser Anlageoptionen ausschlaggebend für die Einstufung des Produkts gemäß der SFDR-Verordnung.

Swissquote Bank Europe S.A. wird in ihrer Eigenschaft als Versicherungsagentur alle zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigen und diese Informationen in die für den Zeichner erbrachte Versicherungsberatung integrieren.

Infolgedessen werden sie von der Gesellschaft als Produkt gemäß Artikel 6 der SFDR-Verordnung eingestuft. Daraus folgt, dass Ihr von der Versicherungsagentur vertriebener Vertrag als Produkt gemäß Artikel 6 der SFDR-Verordnung eingestuft wird.

Daraus folgt, dass Ihr von der Versicherungsagentur vertriebener Vertrag als Produkt gemäß Artikel 6 der SFDR-Verordnung eingestuft wird. Diese Produkte fördern keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale, und sie verfolgen kein nachhaltiges Anlageziel im Sinne von Artikel 8 und 9 der SFDR-Verordnung.

 

Unser Verständnis von Nachhaltigkeit (Art. 3 SFDR)

Ansatz

Auf unserem Weg zur Nachhaltigkeit legen wir großen Wert auf den Erhalt unserer Umwelt. Wir zielen ab auf nachhaltiges Wachstum, das allen unseren Stakeholdern zugutekommt.

Wir streben die Schaffung nachhaltiger Werte für die Gesellschaft an und wollen in unseren strategischen Entscheidungen und Geschäftsabläufen bei der Anwendung von ökologischen (E), sozialen (S) und die Unternehmensführung (G) betreffenden Kriterien (ESG) mit gutem Beispiel vorangehen. Für uns bedeutet dies, dass wir:

• Konventionen durch Innovationen und technologische Fortschritte infrage stellen und unablässig neue und intuitive Banklösungen anbieten, um die Finanzmärkte zu demokratisieren und einen gleichberechtigten Zugang zu finanziellen Chancen für alle zu ermöglichen;

• Beziehungen aufbauen und pflegen, die auf Vertrauen basieren, und unsere Geschäfte verantwortungsvoll und transparent führen;

• uns für unsere Kunden einsetzen, indem wir ihnen innovative Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung stellen und indem wir durch individuell gestaltete Benutzererfahrungen die Bankleistungen und Anlageentscheidungen verbessern und erleichtern. Außerdem führen wir einen aktiven Dialog mit unseren Kunden, um ihre Anforderungen, Beweggründe und Ziele besser zu verstehen. Wir bringen unseren Mitarbeitenden hohe Wertschätzung entgegen und bemühen uns mit allen Kräften um eine inklusive Kultur, die ihren Talenten gerecht wird.

Nachhaltigkeitsberichte

Die Swissquote-Gruppe will für ihre Kunden, Anleger, Mitarbeitenden und anderen Stakeholder nachhaltige Werte schaffen. Wir verpflichten uns zu Transparenz und veröffentlichen daher seit 2020 umfassende, GRI-konforme nicht-finanzielle Informationen in unserem jährlichen  Nachhaltigkeitsbericht: Jährliche Nachhaltigkeitsberichte | Swissquote

 

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Anlageentscheidungen/Versicherungsberatungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4 SFDR)

Zum jetzigen Zeitpunkt berücksichtigt Swissquote keine nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen/Versicherungsberatungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Hinblick auf Artikel 4 der SFDR-Verordnung.

 

Vergütung (Artikel 5 SFDR)

Die Bank hat beschlossen, Vergütungsgrundsätze in einer Weise und in einem Umfang anzuwenden, die ihrer Größe, ihrer internen Struktur und der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Aktivitäten angemessen sind.

Die Vergütungsgrundsätze von Swissquote sollen ein nachhaltiges, langfristiges Wachstum sowie eine nachhaltige, langfristige Performance, unsere Visionen und Strategien sowie unsere Nachhaltigkeitsziele fördern. Die Grundsätze sind darauf ausgerichtet, dass es uns gelingt, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, und dass Leistungen und das Erreichen langfristiger Ziele belohnt werden. Sie wurden zudem unter Berücksichtigung des Erfolgs und des Entwicklungsstadiums der Gruppe entwickelt, um die Interessen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung mit den Zielen der Gruppe in Einklang zu bringen.

Die Gesamtvergütung enthält eine wesentliche variable Komponente, die an wichtige finanzielle und nicht-finanzielle Leistungskriterien gekoppelt ist, beispielsweise an Ziele im Zusammenhang mit ESG-Risiken. Die Leistung wird nicht nur nach den in einem Zeitraum erzielten Ergebnissen beurteilt, sondern auch danach, auf welche Art und Weise diese Ergebnisse erzielt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Säule-III-Bericht der Bank, der auf unserer Website verfügbar ist:  https://www.swissquote.com/en-lu/private/help/legal-tax/documents-forms

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Eine ausführlichere Beschreibung des Ansatzes und der Anwendung der SFDR-Verordnung durch die Gesellschaft finden Sie auf der folgenden Website: https://www.baloise-life.com/lux/fr/fr/notre-societe/entreprise-responsable.html