Der Common Reporting Standard (nachstehend «CRS») wurde von der OECD entwickelt, um Steuerhinterziehung zu verhindern und den globalen automatischen Informationsaustausch zwischen den CRS-Teilnehmerstaaten zu ermöglichen. Ein CRS-Teilnehmerstaat (oder «CRS-Staat») ist ein Staat, der sich bereit erklärt hat, den CRS umzusetzen. Der CRS wurde auf Ebene der Europäischen Union durch die Richtlinie in Bezug auf die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich Steuern (Richtlinie 2014/107/EU bzw. neu gefasste Amtshilferichtlinie) umgesetzt. Beziehungen zu Nicht-EU-Ländern werden durch multilaterale Abkommen, sogenannte «Competent Authority Agreements», geregelt. Der CRS schreibt Finanzinstituten vor, Finanzkonten zu melden, die direkt oder indirekt von Kontoinhabern mit steuerlichem Wohnsitz in einem CRS-Staat gehalten werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der OECD.
CRS in Luxembourg
Am 18. Dezember 2015 wurde das luxemburgische Gesetz über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten im Bereich der Besteuerung («CRS-Gesetz») eingeführt, das die luxemburgischen Finanzinstitute verpflichtet, die zu übermittelnden Bankkonten auf der Grundlage der vom Gemeinsamen Meldestandard der OECD festgelegten Ansässigkeitsindikatoren zu identifizieren. Der erste Informationsaustausch fand im Jahr 2017 statt und betraf Finanzdaten für das Geschäftsjahr 2016. Ab diesem Zeitpunkt ist die Meldung jedes Jahr (vor dem 30. Juni) für das vorangegangene Kalenderjahr fällig.
Welche Daten werden gemeldet?
Im Wesentlichen müssen gemäss dem CRS dieselben Informationen gemeldet werden wie gemäss FATCA, allerdings ist die Definition eines Finanzkontos sehr weit gefasst.
Die den Steuerbehörden gemeldeten Informationen sind:
- nicht-finanzieller Art: Name, Anschrift, Wohnsitzland(-länder), Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und -ort bei natürlichen Personen und
- finanzieller Art: Kontonummer, Kontostand, abgeschlossene Konten sowie der Gesamtbruttobetrag von Zinsen, Dividenden und anderen Einkünften, der Gesamtbruttoerlös aus Verkäufen und Rückzahlungen von Finanzanlagen, die dem Konto/den Konten während des Kalenderjahres gutgeschrieben wurden.
Die Kunden können eine Kopie der gemeldeten persönlichen und finanziellen Informationen erhalten. Die Kunden können auch von ihrem Recht auf Berichtigung personenbezogener Daten Gebrauch machen, wie es in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgesehen ist, um sicherzustellen, dass den Steuerbehörden korrekte und aktuelle Daten übermittelt werden. Wenn eine betroffene Person dieses Recht auf Berichtigung ausüben möchte, kann sie sich jederzeit an die folgende E-Mail-Adresse wenden: dpo.lu@swissquote.lu
Was bedeutet CRS für Kunden von Swissquote?
Swissquote stellt fest, ob Kunden in den Geltungsbereich des CRS fallen, und ist gesetzlich verpflichtet, die entsprechenden Daten den relevanten Steuerbehörden zu melden. Alle Neukunden müssen ihre(n) steuerliche(n) Wohnsitz(e) und ihre Steueridentifikationsnummer(n) angeben. Ohne diese Angaben kann Swissquote kein Konto für den Antragsteller eröffnen.
Bitte beachten Sie, dass Swissquote Bank Europe S.A. nicht befugt ist, ihren Kunden Steuerberatung zu erteilen. Bei Fragen zur Ermittlung Ihres steuerlichen Ansässigkeitsstatus wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder die zuständige Steuerbehörde.